Philosophie des gründers, strategische Ziele und Zielsetzungen NeueMedienPartner

NeueMedienPartner denkt und handelt partnerschaftlich und Nachhaltig, kunden- und lösungsorientiert, Zielgruppen- und branchengerichtet.

Neue Medien Partner hat sich zum Ziel gesetzt, Digitalisierung, Mobilität und Innovation in Unternehmen voranzutreiben.

Auf kurze oder lange Sicht sollen dabei wahrnehmbare, relevante Vorteile für die Beteiligten entstehen.

Motto des Unternehmens: “Ganz-Einfach-Machen.”

Pragmatisch heißt das beispielweise, Anwender:innen beim individuellen Einsatz von Business Software zu unterstützen und deren Tagesgeschäft zu erleichtern, Geschäftsprozesse zu verbessern und sicherer zu gestalten, Nutzenvorteile für Unternehmen und Stakeholder zu generieren, Nachhaltigkeit zu belohnen.

Unseren Kunden und Mandanten, zu denen sowohl kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler sowie Vereine und Verbände, als auch Funktions-Abteilungen und Unternehmensbereiche in größeren Unternehmen zählen, bieten wir Beratungsleistungen, Lösungen und Lösungsentwicklung sowie Mehrwert-generierende Unternehmensdienstleistungen.

“Gemeinschaftlich stärker”

Wir arbeiten und kooperieren in einem Bündnis und Netzwerk sowohl erfahrener, als auch kreativer Business Partner, von denen letztendlich unsere Mandanten und Kunden profitieren sollen. Wir streben “Win-Win-Win-Situationen” an.

Folglich, und aus langjähriger, positiver Erfahrung mit Abonnement- und Club-Systemen haben wir ein solches eingeführt – unser

Vorteilsabonnement für Software, Medien und Services.

Unsere Neukunden werden mit Starter-Vorteilen und einmaligen Einstiegsrabatten in unser exklusives Vorteilsabonnement zu fairen Konditionen belohnt.

Bei unseren Bestandskunden und Vorteilsabonnenten bedanken wir uns mit individuellen Treue-Vorteilen, partnerschaftlichen (Sonder-) Konditionen, Jahresgaben und Extras, sowie partnerschaftlichem Kundenservice.

Kleine und mittlere Unternehmen betreuen wir individuell und partnerschaftlich mit fachmännischem Kundenservice als zertifizierter Lexware-Partner | lexoffice Business Partner. Deren Experten- und Fachwissen wird regelmäßig auf Aktualität geschult und geprüft.

Wir vertreten die Interessen unserer Vorteilsabonnent:innen und Mandanten gegenüber dem Hersteller weitestgehend, kundenseitige Verbesserungsvorschläge werden optional in deren Prioritätenliste zur Programmierung integriert.

Wir kaufen für unsere Vorteilsabonnent:innen autorisiert alle Produkte und Services des Marktführers als Fachhändler zu Partnerkonditionen ein. Hersteller-Vorteile, wie Produkt-Garantien, technischer Service, Schulungs- und Teilnahmeoption an der Lexware-Akademie etc. bestehen vereinbarungsgemäß.

Unsere Vorteilsabonnenten, z.B. von Business Software nutzen die Leistungen des Software-Herstellers i.d.R. im Rahmen eines Jahres-Abonnements technisch und inhaltlich in vollem Umfang, soweit es der Hersteller im Zuge der Geschäfts-, Partner- und Garantie-Vereinbarungen zulässt.

Vorteilsabonnenten erhalten im Vergleich zu einer 365-Tage-Version Kundenservice und Mehrwert-Vorteile sowie meist vergünstigte Aktions- und Treue-Konditionen. Apps basieren i.d.R. auf Monatsabonnements mit kürzerer Laufzeit und Kündigungsoptionen. Die Bedingungen und Konditionen einzelner Produkte und Lösungen, Hersteller und Dienstleister können abweichen, werden jedoch vorab angeboten und gemeinsam vereinbart, sofern diese mandanten- / kundenseitig nicht direkt angefragt und eindeutig vorgegeben, und beiderseitig akzeptiert wurden.

Anspruch auf Mehrwertleistungen und Kundenvorteile im Rahmen der Kundenbindungsprogramme erwerben unsere Kunden mit Wirksamkeit unserer vertraglich vereinbarten Kundenbeziehung, durch Annahme eines regulären Angebotes, Nutzung von Aktions- oder Treuevorteilen, durch Auslösen einer verbindlichen Bestellung nach Registrierung und anschließender Annahme der Bestellung bzw. Auftragsbestätigung unsererseits. Dabei stimmen sie den individuellen Bedingungen des Vorteilsabonnements und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Datenschutzbestimmungen relevanter Hersteller und Dienstleister zu. Ein allgemeiner, automatisch erworbener Anspruch auf Vorteilsleistungen besteht nicht.

Lex-Optim – Lexware-Ergänzungsprogramme, Apps und Software-Tools.

Vorteilsabonnenten profitieren von unserem Mehrwert-Programm Lex-Optim.

Auf der Webseite MobiDigi.DE und in sozialen Medien haben sie Zugang zu vorteilhaften Einkaufsoptionen von Software und Medien, Apps, Software-Tools , Ergänzungs- und Spezialsoftware – u.a. entwickelt und programmiert von autorisierten und zertifizierten Lexware-Partnern, sodass dauerhaft Funktionalität, Datensicherheit und Hersteller-Garantien, mindestens über die Laufzeit des Vorteilsabonnements, aufrecht erhalten werden können.

Haufe-Lexware Group. Lexware | lexware-AGB und lexoffice | lexoffice-AGB

Bedingungen Vorteilsabonnement und Teilnahmeoption am Mehrwertprogramm Lex-Extras / Lex-Optim

besoMobile Time, besoMobile Service App | Besoplan AGB

Cobra CRM Software | Rechtliches

Weiteres auf Anfrage oder auf den jeweiligen Webseiten der Hersteller, Business Partner und Subdienstleister.

Consulting und Marketing Service

Wir bieten individuelle, persönliche Beratung / Consulting und Marketing Services zu Partner-Konditionen.

Auf Anfrage lösen wir individuelle IT-, Media und Marketing-Probleme, prüfen Ist-Situation und Rahmenbedingungen, recherchieren nach Potenzialen und individuelle Lösungen oder entwickeln diese gemeinsam mit unseren Kunden und Business Partnern

– von der Bereitstellung von Software, Prozess-Analyse und -Optimierung/Lösungsdesign, Erarbeitung und Umsetzung individueller Konzepte, Empfehlungen und Lösungen bis zur Entwicklung und Bereitstellung unternehmensindividueller Einzelanwendungen und Schnittstellen.

– Nutzung von Medien, Sales & Marketing-Services der Neue Medien Fabrik inklusive Einkaufsoption von Werbeartikeln und Zubehör, Media Beratung und Services, Teilnahmeoption an Marketing-Kampagnen, Buchung von Live Events etc. zu Partnerkonditionen.

Vorteilsabonnement Lexware. Konditionen und individuelle Vereinbarungen im Einzelnen

Diese Bedingungen zum Vorteilsabonnement gelten als Vereinbarung mit Abonnent:innen, Kunden und Kundinnen mit Abonnement-Vereinbarungen unserer Produkte, Inhalte und Services, welche entweder in Eigenregie oder über verbundene Business Partner und alle Kanäle entwickelt, geliefert, geleistet und / oder vertrieben werden.

Sie gelten, sofern nicht explizit genannt und abweichend, für alle über NeueMedienPartner vertriebenen Projekte, Marken und Websites, u.a. NeueMedienPartner | MobiDigi.de und NeueMedienFabrik

Haufe-Lexware Software

Wir gewähren das Lexware-Vorteilsabonnement auf Grundlage unserer autorisierten Lexware Partnerschaft und unserer vertraglichen Vereinbarung mit unseren Kunden über ein Abonnement mit Kündigungsrecht. Für Neukunden gilt im Vorteilsabonnement mit Jahresvereinbarung eine Mindestbezugsdauer von Lexware-Produkten von einem Jahr (365 Tage).
Diese Vereinbarung wird zwischen unseren Kunden, vorwiegend Geschäftskunden bzw. Gewerbetreibende, im Folgenden „Vorteilsabonnent“ genannt, und mit dem Unternehmen NeueMedienPartner, Inh. Markus Moriggl geschlossen.

NeueMedienPartner ist optional beratend tätig, erbringt exklusive Dienstleistungen und stellt als autorisierter Fachhändler und zertifizierter Partner Produktlösungen, Apps und Software über verschiedene Marketing- und Vertriebs-Services und Vertriebswege bereit.

NeueMedienPartner ist nicht Hersteller, z.B. von Haufe-Lexware Waren und Software, Partner-Tools, Lexware Ergänzungssoftware, sowie sonstiger Software und Spezialsoftware, auch verbundener Unternehmen und Marken. Herstellerseitig gelten die jeweils relevanten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Garantie-Vereinbarungen.

Für zertifizierte Lexware Partner, lexoffice Business Partner bzw. autorisierter Fachhändler der Haufe-Lexware-Produkte, sowie Reseller von Lexware Ergänzungsprogrammen und Software-Tools, können in der Regel je Software und Hersteller gesonderte Vereinbarungen gelten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Leistungsgarantien, individuelle Vereinbarungen etc. der Hersteller und Business Partner können als aktuelle Versionen auf deren Firmenwebseiten eingesehen oder per E-Mail angefordert werden. Das gilt insbesondere auch für Lexware Ergänzungsprogramme, Tools und anderer Software.

NeueMedienPartner ist zertifizierter Lexware Partner bzw. autorisierter Fachhändler der Haufe-Lexware-Gruppe, sowie lexoffice Business Partner, Reseller von Haufe-Lexware elektronisches Fahrtenbuch by Vimcar.

NeueMedienPartner | MobiDigi.de vertreibt autorisiert Partner-Lösungen, Software und Software Tools und Ergänzungs-Software im Auftrag der jeweiligen Hersteller und Auftraggeber.

Partner-Software Tools und Ergänzungssoftware können zusätzlich und, je nach Hersteller, Artikel bzw. je nach Vertriebsweg und Aktion, zu unterschiedlichen Konditionen geliefert werden. Diese werden als Einzellieferung oder in verschiedenen Liefer-Rhythmen im Abonnement bereitgestellt. Je nach Hersteller können Preise und Konditionen sowie Kündigungsfristen unterschiedlich sein. Hierzu sind die jeweils gültigen Preisangaben und Hinweise zu Konditionen zu beachten. Auch Abo-Vereinbarungen können abweichen, sofern die Produkte und Lösungen nicht im Rahmen eines Vorteilsabonnements standardmäßig vertrieben werden. Daher akzeptiert der Kunde, um die genannten Produkte optimal nutzen zu können, mit der Annahme eines Angebots bzw. einer Auftragsbestätigung sowohl die jeweiligen Hersteller-AGB, Lizenz- und Garantie-Bestimmungen, einsehbar online auf deren Webseiten, z.B. unter Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), deren Nutzungsvereinbarungen, als auch vorrangig die Bedingungen verbundenen Business Partners und Fachhandelspartners im Rahmen eines Vorteilsabonnements.

Hinsichtlich der Nutzung der Lexware Produkte und besonderen Regelungen für SAAS-Lösungen – inklusive Vertragsgegenstand, Mitwirkungspflichten, Vergütungsanpassungen, Sperrung von Daten, Leistungsänderungen, Mängelrechtssituation und Schutzrechte Dritter, Lieferzeit und Lieferkonditionen, Zugang zu Online-Produkten, Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung für Verbraucher sowie etwaige Widerrufsfolgen inklusive besondere Hinweise und Kostentragungs-Vereinbarung, Eigentumsvorbehalt und Urheber-/ Nutzungsrechte, Gewährleistungs- und Haftungsregelungen, Vertragsübernahmen und Besondere Bedingungen für Haufe-Lexware elektronisches Fahrtenbuch by Vimcar inklusive Altbatterien und Elektrogeräte-Regelung, Support und Vimcar Lizenzbestimmungen – gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Herstellers und als Gerichtsstand Freiburg (einsehbar auf der Webseite der Haufe-Lexware GmbH & Co. KG / AGB).

Service Partner und Fachhandels-Partner haften nicht für mögliche Schäden, die durch den Betrieb der Software oder deren Installation in der Systemumgebung des Kunden, insbesondere in Computernetzwerken entstehen können. Der Kunden gewährt ihm den nötigen Zugang zu Servern und Geräten, akzeptiert die Bedingungen für Datenschutz und zur Datenverarbeitung.

Jegliche Haftung seitens NeueMedienPartner für den möglichen Verlust bzw. die reparatur- oder installationsbedingte Löschung von Daten / Inhalten ist ausgeschlossen, es sei denn, es wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

Bestellung / Zahlungsbedingungen

NeueMedienPartner verwaltet Kunden-Accounts zur Aufrechterhaltung der Geschäfts- und Kundenbeziehung und Abwicklung von Vorteilsabonnements, inklusive Verkaufs- und Zahlungsabwicklung. Die aktuellen Datenschutzhinweise sind auf der Firmenwebseite ersichtlich.

Der Standard-Stundensatz für technischen Support / technische Services (Lexware Installationsservice, Fernwartungs-Aufträge, Technik, etc.) beträgt derzeit 95,- Euro netto zzgl. gesetzl. MwSt. für Bestandskunden. Auf Anfrage sind individuelle Vereinbarungen möglich.

Consulting-Service (Individuelle Beratung, Schulungen etc.), Solution Design (Lösungs-, Konzeptentwicklung) und Business Development Services, sind wie folgt zu vergüten: 49,50,- € für die ersten 30 Minuten inkl. Anfahrts-/ Fernservice-Pauschale, danach mit 120,- bis zu 140,- EURO pro Arbeitsstunde und Projekt-Umfang, oder projektbasiert per Pauschal-Vereinbarung pro Modul / Paket / Schulungseinheit, jeweils netto zzgl. MwSt., Anreise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten.

Gesonderte individuelle Vereinbarungen, z.B. bei komplexeren oder längerfristigen Projekten bleiben vorbehalten. Individuelle Vereinbarungen mit Bestandskunden und Vorteilsabonnenten bleiben vorbehalten.

Sofern Hersteller und/oder externe Sub-Dienstleister oder Business Partner eingebunden werden, können Konditionen abweichen, beziehungsweise deren, gesonderte Vergütungssätze und Konditionen gelten.

Die Darstellung der Produkte auf unseren Webseiten stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.

Durch den Download von Testversionen können weitere Kosten, z.B. Übertragungskosten entstehen.

Durch Anklicken eines Buttons “Kaufen” / “Zahlungspflichtig bestellen” wird eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren abgegeben. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Wir können die Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail/Brief/Telefax oder durch Auslieferung der Ware, i.d.R. innerhalb von 1 bis 5 Werktagen annehmen.

Der Vertragstext wird bei elektronischen Bestellungen per Internet nach Vertragsschluss gespeichert und kann vom Kunden bei NeueMedienPartner abgerufen werden. Zur Auftrags-Abwicklung werden datenschutz-konform kundenindividuelle Daten gespeichert. Datenschutz-Hinweise auf unserer Webseite. Ansonsten gelten weiterhin klassische Bestellwege per Telefon und auf schriftlichem Wege (Versandhandel).


Den festgelegten Abonnementbetrag und sonstige Beiträge zahlen Neukunden generell, Kunden und Vorteilsabonnenten nach Vereinbarung im Voraus (Vorkasse). Im Einzelfall kann als Zahlungsmethode auch die Bezahlung per SEPA-Überweisung, per Rechnung oder, sofern angegeben, auch per Kreditkarte und über PayPal-Konten vereinbart werden.
Die Lieferung erfolgt zu dem jeweils gültigen Nettopreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer bei Gewerbekunden bzw. zum Bruttopreis (inkl. MwSt.) bei Privatkunden/Mitarbeiter:innen. Ausdrücklich vorbehalten bleibt die Möglichkeit, die jeweiligen Preise für die Produkte auch bei bestehenden Abonnement-/ Update-Services in angemessener Weise anzupassen. Dieses Preis-Anpassungsrecht gilt insbesondere auch bei nachweisbar eingetretenen Erhöhungen von Produktions-, Versand- und Lohnkosten.

Soweit verfügbar, wird die bestellte Ware oder Dienstleistung unverzüglich, in der Regel innerhalb von 1 bis 5 Werktagen ausgeliefert oder erbracht. Wir behalten uns vor, von der Ausführung einer Bestellung abzusehen, wenn die Ware oder Dienstleistung nicht mehr vorrätig, vergriffen oder verfügbar ist bzw. nicht bereitgestellt oder ausgeliefert werden kann. In diesem Fall wird der Kunde von uns oder vom Hersteller über die Nichtverfügbarkeit informiert. Tagesgenaue Liefertermine werden schriftlich vereinbart.

Sofern die Bestellung online erfolgt, ist der Liefertermin dem Online-Angebot und/oder letztendlich dem Bestellangebot zu entnehmen.

Software und Loseblattwerke befinden sich bei Lieferung auf dem aktuellen Stand. Damit dieses aktuell und vollumfänglich nutzbar bleibt, nimmt der Kunde entsprechend der jeweiligen Produktbeschreibung automatisch am Abonnement-/ Update-Service bzw. Aktualisierungs-Service teil. Umfang und Preis der jeweiligen Updates bzw. Ergänzungslieferungen entsprechen den Angaben im Bestellangebot (Internet-Shop, Webseite, Produktkatalog etc.).

Zur Abnahme der Lieferung im Rahmen des Aktualisierungs-Service ist der Kunde nicht verpflichtet, sofern die Rücksendung innerhalb (geschäfts-)üblicher Frist erfolgt. Sofern der Kunde eine Software mit einer 365-Tage-Lizenz erworben hat, erhält er ein auf 365-Tage, beginnend am Datum der Installation, beschränktes Nutzungsrecht der Software. Nach Ablauf dieser 365 Tage ist die Software nur noch stark eingeschränkt nutzbar.

Der Kunde hat mitunter die Möglichkeit, auf Inhalte von Drittanbietern zuzugreifen. Hierzu wird er eventuell auf Server dieser Drittanbieter umgeleitet. Sollten für die Inhalte der Drittanbieter zusätzliche Kosten entstehen (z.B. pay per document), wird der Kunde durch entsprechende Hinweise hierauf hingewiesen.

Da NeueMedienPartner – Vorteilsabonnements, i.d.R. als Jahresabonnement, vereinbart werden, werden Leistungen auf das Gesamt-Jahr bezogen kalkuliert und erbracht, unabhängig davon, ob sie vom Abonnenten in Anspruch genommen werden oder nicht.

Sofern ein Miniabo, Einführungs- oder Testabonnement angeboten und kundenseitig in Anspruch genommen wird, gilt zunächst eine geringere vereinbarte Laufzeit des Abonnements, z.B. 28 Tage. In diesem Zeitraum kann der Kunde das einzelne Produkt oder mehrere Produkte eingehend testen und nutzen. Es besteht die Möglichkeit, den weiteren Bezug durch schriftliche Kündigung (Brief, Fax, E-Mail) formlos und ohne Begründung zu beenden. Ansonsten geht nach Ablauf das Miniabo in ein reguläres Jahres-Vorteilsabonnement mit unbestimmter Laufzeit über und die Laufzeit verlängert sich auf eine Mindestlaufzeit von 365 Tagen. Hierbei gelten die hier aufgeführten Bedingungen für ein Vorteilsabonnement.
Falls Dankeschön-Artikel oder Geschenkzugaben gratis angeboten werden, darf der Kunde diese behalten, ohne dass es einer zusätzlichen Kündigung bedarf.

Den festgelegten Abonnementbetrag und sonstige Beiträge zahlt der Kunde / Vorteilsabonnent generell im Voraus (Vorkasse) an NeueMedienPartner. Individuelle Vereinbarungen sind möglich.

Eine Auszahlung von Restbeträgen, z.B. nach ordnungsgemäßer Kündigung, Tod des Abonnenten oder Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen seitens des Abonnenten erfolgt nur dann, wenn es vereinbarungsgemäß ist.
Rechnungen sind nach Fälligkeit – im Regelfall mit Zusendung – vorab oder sofort zahlbar ohne Abzug.
Bei Bankeinzug wird der Rechnungsbetrag 14 Tage nach Rechnungsdatum vom angegebenen Bankkonto des Kunden abgebucht. Die Belastung des Kreditkartenkontos erfolgt mit Abschluss der Bestellung. Rechnungen und Mahnungen werden maschinell erstellt, sie können dem Kunden per Brief, Telefax oder E-Mail zugesandt werden.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, sofern ihm nicht aus demselben Vertragsverhältnis ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht. Die Aufrechnung ist nur zulässig, soweit die Forderung, mit der aufgerechnet wird, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Kosten für unberechtigte Rücklastschriften sind vom Kunden zu tragen. Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Kosten des Kunden. Die tatsächlichen Versandkosten sind dem jeweiligen Bestellangebot zu entnehmen.

Ist der Vorteilsabonnent mit der Zahlung der Abonnementbeiträge oder mit sonstigen Zahlungsverpflichtungen nicht nur geringfügig im Zahlungsverzug, so erhält dieser voraussichtlich keine Produkte und keine Updates mehr, riskiert fehlerhafte Ergebnisse.

Außerdem kann der Hersteller, auch im Auftrag von NeueMedienPartner, Abonnenten im Fortgang den Zugang zur Software entziehen, wichtige Funktionen und Schnittstellen der Software sperren. Es besteht dann lediglich ein Zugriff auf eigene Daten. Die Funktionalität der Software ist jedoch erheblich eingeschränkt bzw. nicht mehr garantiert. Für einen etwaigen Verlust von Daten / Inhalten als Ursache oder Folge haftet dann ausschließlich der Abonnent selbst. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Schaden grob vorsätzlich verursacht wurde.

Die Vereinbarungen und Sonderbedingungen des Vorteilsabonnement | LEXWARE im Rahmen der autorisierten Partnerschaft gelten solange NeueMedienPartner, Inh. Markus Moriggl als autorisierter Fachhändler bzw. zertifizierter Partner von Haufe-Lexware tätig ist.

Für Sonderaktionen, Neukunden- und Freundschaftswerbung können separate Vereinbarungen getroffen werden.
Gewerbekunden haben keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Widerrufsrecht.

Für Online-Geschäfte mit privater Nutzung und Mitarbeiterkauf (privat) gelten ein

Widerrufsrecht für Verbraucher (Privatkauf, privater Mitarbeiterkauf, Endkunden)

Diese haben das Recht, Ihre Vertragserklärung binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag

• an dem sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, wenn sie eine Ware oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die Ware bzw. Waren einheitlich geliefert wird bzw. werden;

• an dem sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, wenn sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die Waren getrennt geliefert werden;

• an dem sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat, wenn sie eine Ware bestellt haben, die in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird.

• Wenn mehrere der vorstehenden Alternativen vorliegen, beginnt die Widerrufsfrist erst zu laufen, wenn sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware oder die letzte Teilsendung bzw. das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.

• Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses im Falle eines Dienstleistungsvertrags.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie NeueMedienPartner mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Fax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Zustimmung zum Vorteilsabonnement innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie die Auftragsbestätigung einschließlich der Bedingungen zum Vorteilsabonnement erhalten bzw. zur Kenntnis genommen haben. Sofern Sie einen Abonnementbeginn beantragen, der vor dem Ablauf der Widerrufsfrist liegt, erklären Sie sich damit einverstanden dass das Abonnement vor Ablauf dieser Frist beginnt und ein einmaliger Betrag (Einlösungsbetrag) – abweichend von der gesetzlichen Regelung- ein Zwölftel des Jahresbeitrags ohne Rabatt vor Ablauf der Frist fällig, d.h. unverzüglich zu zahlen ist.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet das Vorteilsabonnement und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Abonnementvergütung, wenn Sie zugestimmt haben, dass das Abonnement vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Abonnement-gebühr, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Falle einbehalten. Dabei handelt es sich um einen Betrag, der sich je nach Zahlweise wie folgt berechnet:

Anzahl der Tage seit Abobeginn x 1/360 der vereinbarten Jahresabogebühr bzw. 1/30 der vereinbarten Monatsabogebühr

Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 40 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt das Vorteilsabonnement nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogenen Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind.

Haben Sie ihr Widerrufsrecht wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Vorteilsabonnement zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung seitens NeueMedienPartner oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und NeueMedienPartner betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden.

Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn die vertragliche Vereinbarung auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl kundenseitig, als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, mit Ausnahme der Versand- und Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir i.d.R. das gleiche Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf des Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden höchstens auf circa 10 EUR geschätzt.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei den folgenden Verträgen:
• Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
• Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde, Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheits-Schutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
• Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
• Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
• Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen”
• Verträge über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben und nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen.
– Ende der Widerrufsbelehrung –

Vorteilsabonnement | Lexware
OBLIEGENHEITEN / LEISTUNGSSTÖRUNGEN / HAFTUNG / VERGÜTUNG / RÜCKTRITT

Ist der Vorteilsabonnent mit der Zahlung der Abonnementbeiträge oder mit sonstigen Zahlungsverpflichtungen nicht nur geringfügig im Zahlungsverzug, so erhält dieser mit der 365-Tage-Version keine Updates mehr und riskiert fehlerhafte Ergebnisse.
Außerdem kann der Hersteller, auch im Auftrage von NeueMedienPartner Abonnenten im Fortgang den Zugang zur Software entziehen, wichtige Funktionen und Schnittstellen der Software sperren. Es besteht dann lediglich ein Zugriff auf eigene Daten. Die Funktionalität der Software ist jedoch erheblich eingeschränkt bzw. nicht mehr garantiert. Für einen etwaigen Verlust von Daten / Inhalten als Ursache oder Folge haftet dann ausschließlich der Abonnent selbst. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Schaden grob vorsätzlich seitens NeueMedienPartner verursacht wurde.
Die Vereinbarungen und Sonderbedingungen des Vorteilsabonnement gelten im Rahmen der Berechtigung als autorisierter Fachhändler bzw. zertifizierter Partner von Haufe-Lexware.

VERTRAGSDAUER / KÜNDIGUNG

Das Haufe-Lexware-Jahresabonnement ist eine Vereinbarung mit Lieferung auf unbestimmte Zeit. Es startet i.d.R. mit dem Bezug der Waren oder eines anderweitig vereinbarten Abonnementbeginns. Für die Nutzung während der Mindestnutzungs- / Mindestbezugsdauer sind die Beiträge im Voraus vollständig zu vergüten.

Bei einigen Lexware Tools und Spezial-Software, die im Rahmen Lex-Extras und Lex-Optim angeboten und meist von Lexware Partnern programmiert und entwickelt werden, orientiert sich der Update-Rhythmus an der Veröffentlichung der relevanten Lexware Version (Master Release). In der Regel findet dieser in jährlichem Rhythmus statt, kann aber von diesem und vom Veröffentlichungszeitpunkt abweichen. Die meisten dieser Spezialsoftware-Editionen und Tools sind mit dem Wechsel der Lexware-Version aufgrund wesentlicher Programmänderungen nicht mehr funktionstüchtig und benötigen daher ein Update.

Bei einem Vertrag über die fortlaufende Lieferung auf unbestimmte Zeit (Vorteilsabonnement-/Update-Service) kann der Vertrag jederzeit mit Wirkung für die Zukunft, soweit der Vertrag keine besonders vereinbarte Kündigungsfrist enthält, zum Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden. Etwaige nach der Beendigung des Vertrags noch erhaltene Lieferungen sind zurückzugeben.

Die Bezugsdauer / Vertragsdauer im Vorteilsabonnement beträgt mindestens ein Jahr (365 Tage). Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er zu dem vereinbarten Vertragsablauf nicht fristgerecht gekündigt wurde.

Sofern eine Software mit einer 365-Tage Lizenz erworben wurde, ist diese nach Kündigung nur noch stark eingeschränkt nutzbar. Sie können das Vorteilsabonnement jederzeit zum ersten eines jeden Monats in Textform (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) mit Wirkung für die Zukunft zum Ende der vereinbarten Bezugszeit kündigen, soweit vertraglich keine besonderen Kündigungsfristen vereinbart worden sind.

Soweit der Aktualisierungs-Service vereinbart wurde, kann auch dieser jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zum Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden.

Etwaige noch nicht bezahlte Lieferungen können kostenfrei zurückzugeben werden, sofern die Kündigung unverzüglich nach dem Lieferzeitpunkt erfolgt.

Sofern eine Software mit einer 365-Tage Lizenz erworben wurde, ist diese nach Kündigung nur noch stark eingeschränkt nutzbar.

Ist eine Mindestbezugs-/Mindestnutzungsdauer vereinbart, verlängert sich die Vertragslaufzeit nach Ablauf der Mindestbezugs-/Mindest-Nutzungsdauer automatisch um die jeweilige im Bestellangebot genannte Dauer, maximal um ein (1) Jahr.

Jede Kündigung hat in lesbarer Textform (Brief, Telefax, E-Mail) gegenüber NeueMedienPartner zu erfolgen. Darüber hinaus können bei den meisten Produkten Kündigungen/Abbestellungen im Kundenkonto (online) vorgenommen werden. Eine Annahmeverweigerung oder Nichtnutzung von Lieferungen und Dienstleistungen gilt nicht als Kündigung. Eine Kündigung gegenüber dem Hersteller ist nicht ausreichend und nicht wirksam. Ohne rechtzeitig eingehende Kündigung verlängert sich die Vertragsdauer automatisch.

Die Kündigung muss uns aus administrativen Gründen spätestens 10 Werktage vor dem Kündigungstermin bzw. vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit des Abonnements zugegangen sein! Im Falle einer wirksamen kundenseitigen Kündigung hat der Kunde bis zum Ende der vertraglichen Restlaufzeit weiterhin Anspruch auf die vertraglich vereinbarten Leistungen. Sofern eine Software mit einer 365-Tage Lizenz erworben wurde, ist diese nach Ablauf der vertraglichen Restlaufzeit nur noch stark eingeschränkt nutzbar.

Im Falle einer Kündigung des Vorteilsabonnements wird der Hersteller bzw. Haufe-Lexware und / oder Lexware Partner umgehend darüber informiert. Die Einstellung der Produktbelieferung und Services seitens des Herstellers erfolgen i.d.R. umgehend, spätestens mit detaillierter Angabe nach schriftlicher Bestätigung durch den Hersteller bzw. Lieferanten.

Das uneingeschränkte Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen bleibt vorbehalten.

Die Kündigung des Abonnements von Haufe-Lexware-Produkten schließt nicht automatisch eine Kündigung anderer Produkte bzw. Abonnements, z.B. weiterer Abonnements im DUO oder TRIO Vorteilspack, von Ergänzungssoftware, Lexware Tools bzw. sonstiger Produkte ein. Diese müssen, sofern erforderlich, separat und einzeln, ggf. zu anderweitigen Bedingungen gekündigt werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den zu Grunde liegenden Bedingungen.

Eine Kündigung des Vorteilsabonnements kann formfrei schriftlich, per e-Mail oder Brief versendet werden. Um diese dem Abonnenten bzw. Kunden korrekt zuordnen zu können und um die Bearbeitungszeit zu verkürzen, empfiehlt es sich, den Grund und Angaben zum Abonnenten mit Vorname, Name, Kontaktinformationen und sofern vorhanden, die Kundennummer mitzuteilen. Der Kündigungs-Button verlinkt auf die e-Mail-Software in ihrem System, z.B. Microsoft Office und muss ggf. nochmals aus der Kommunikationssoftware heraus versendet werden. Nach Eingang der Kündigung erhalten Sie eine Bestätigung per e-Mail. Kündigungen eines Vorteilsabonnements sind zu richten an:

Eine Kündigung des Vorteilsabonnements seitens NeueMedienPartner kann jederzeit fristlos mit sofortiger Wirkung zum ersten eines jeden Monats und formlos erfolgen, jedoch in Textform – lesbar auf einem dauerhaften Datenträger – inklusive Nennung des Vertragsinhabers gegenüber NeueMedienPartner, Inh. Markus Moriggl und über diesen gegenüber dem Hersteller.

Eine fristlose Kündigung des Vorteilsabonnements – seitens NeueMedienPartner mit sofortiger Wirkung – kann auch dann erfolgen, wenn NeueMedienPartner kein autorisierter Haufe-Lexware-Partner mehr sein sollte bzw. nicht mehr als Geschäftspartner von Haufe-Lexware tätig sein sollte. In diesem Falle ist im Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden, inwieweit das gültige Abonnement vom Hersteller direkt übernommen und fortgeführt werden kann. Ein Anrecht auf Schadensersatz oder vergleichbare Forderungen gegenüber NeueMedienPartner, Inh. Markus Moriggl besteht nicht.

AGB, Garantievereinbarungen und sonstige Bedingungen, Konditionen und Verträge des Herstellers, z.B. Haufe-Lexware oder Lexware-Partner als Dritte gelten unabhängig von diesen Vereinbarungen und im Falle einer Kündigung des Abonnements weiter, und solange, bis der jeweilige Hersteller die Kündigung des bestehenden Abonnements final in schriftlicher Form mit deren Wirkung zum Ende der Bezugsdauer gegenüber NeueMedienPartner bestätigt hat.

Bitte beachten Sie die Urheber-/Nutzungsrechte, Gewährleistung und Haftung – einzusehen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Herstellers Haufe-Lexware – unter www.lexware.de/agb

Für SAAS-Lösungen gelten besondere Geschäftsbedingungen – siehe o.a. Haufe-Lexware AGB.

BEITRAGSANPASSUNG

Auf die Möglichkeit einer Beitragsanpassung, auch während eines laufenden Bezugsjahres, wird hingewiesen.

Sofern diese mit einer Erhöhung um mehr als 10 Prozent gegenüber dem bisherigen Beitrag einhergeht, gelten besondere Rücktritts- und Sonderkündigungsrechte, die sechs Wochen vorher mitgeteilt werden.

Fälligkeit der Zahlung | Rücktritt | Rechtzeitigkeit der Zahlung beim SEPA-Lastschriftverfahren

Abonnementgebühren (Beitrag) sind im Voraus, d.h. vor Beginn der Bezugsdauer vollständig, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu vergüten. Sofern der erste oder einmalige Betrag nicht rechtzeitig bezahlt worden ist, können wir vom Vertrag zurücktreten.

Ist die Einziehung eines Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen.

Konnte der fällige Beitrag ohne ihr Verschulden von uns nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer von uns in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung erfolgt.

WECHSEL EINES KUNDENVERHÄLTNISSES

Falls Kunden bereits ein Abonnement bei Lexware, einem Fachhändler oder einem Distributor bezogen haben, oder Rechte und Pflichten aus einem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf uns als Dritten übertragen werden sollen, können diese Kunden optional als “Wechsler” übernommen werden, sofern eine Willenserklärung in schriftlicher Form seitens des neuen Abonnenten unterzeichnet worden und eine ordnungsgemäße Kündigung des bestehenden Vertragsverhältnisses durch eine der Vertragsparteien erfolgt ist.

Ein bestehendes Monatsabonnement kann nur bedingt (anteilig, bezogen auf das Kündigungsdatum) seitens des Herstellers auf NeueMedienPartner und nach dessen Freigabe auf ein Vorteilsabonnement übertragen, sowie nach Überprüfung bisheriger Vereinbarungen und Optionen auf Kulanzbasis gegebenenfalls anteilig angerechnet werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Für Jahresabonnements gelten Vereinbarungen auf Grundlage der Mindestbezugsdauer, deren Vereinbarungen im Einzelfall zu prüfen sind, meistens jedoch bis zum Ende der Bezugsdauer erfüllt werden müssen.
Für eine Umstellung muss die bisherige Kunden-Nr. (siehe letzte Rechnung) kundenseitig angegeben oder ermittelt werden. NeueMedienPartner haftet nicht für Altlasten oder aus dem Wechsel entstehende Kosten und Gebühren.

DATENSCHUTZ-HINWEISE

Unsere Datenschutz-Hinweise finden Sie auf unseren Webseiten NeueMedienPartner / Datenschutz

SOFTWARE SOFTWARE TOOLS AGB, BESTELL- UND VERSANDBEDINGUNGEN

Einige unserer Webseiten enthalten weitere Informationen und Links zu Produkten, Online-Bestellmöglichkeiten, Download-Links z.B. von Software und Bezugs- / Versandbedingungen, die dort explizit aufgeführt sind.
NeueMedienPartner liefert standardmäßig nur innerhalb von Deutschland. Sofern keine expliziten Angaben zu den Liefer- und Versandbedingungen gemacht oder vereinbart werden, verpflichtet sich der Kunde bzw. Vorteilsabonnent erforderliche Versandkosten plus Nebengebühren, etwaige Rücksendekosten, etc. selbst zu übernehmen. Gleiches gilt für Anreisekosten (Hin- und Rückfahrt), Übernachtungsaufwand und sonstige Nebenkosten, die im Rahmen eines Geschäftsbesuches, einer Schulung und sonstiger Events anfallen. Optionale Services sind separat anzufragen bzw. separat zu vergüten.

EG- Richtlinien 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik- Altgeräte (WEEE) und 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) Die RoHs und WEEE Richtlinien wurden in Deutschland durch das ElektroG umgesetzt, dass am 16.03.2005 in Kraft trat. Nach §3 ElektroG werden Hersteller und Importeure dazu verpflichtet, sich bei der zuständigen öffentlichen Stelle registrieren zu lassen, wenn sie ein Produkt aus dem Katalog des ElektroG in den Verkehr bringen. Diese Pflicht gilt ab dem 24.11.2005. Durch das ElektroG wird die Verantwortung der Händler und Importeure auf die Rücknahme und Verwertung ihrer Produkte erweitert.
NeueMedienPartner ist weder Hersteller noch Importeur im Sinne des ElektroG. NeueMedienPartner ist Vertreiber elektronischer Geräte der Kategorien drei, vier und neun, die ausschließlich von registrierten Unternehmen erworben werden. Aufgrund dessen finden die Pflichten aus dem ElektroG auf NeueMedienPartner keine Anwendung. Für das Haufe-Lexware elektronische Fahrtenbuch by Vimcar gelten besondere Bedingungen, die sie den AGB der Hersteller entnehmen können.

NeueMedienPartner ist nicht Hersteller der vertriebenen Software und haftet nicht für deren ordnungsgemäße Funktionalität. Bitte beachten Sie die jeweils gültigen Geschäftsbedingungen der Hersteller – AGB, Hersteller-Garantien und Gewährleistungen, Besondere Geschäftsbedingungen für SAAS-Lösungen, etc. Für das Haufe-Lexware elektronische Fahrtenbuch by Vimcar gelten besondere Bedingungen, die sie den AGB der Hersteller entnehmen können.

Kurzfristige Änderungen der Hersteller-AGB und Sub-Dienstleister-ABG können diese Vereinbarungen unmittelbar ändern. Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir entweder per E-Mail info@neuemedienpartner.de oder telefonisch während der Öffnungszeiten und nach individueller Vereinbarung zur Verfügung. Änderungen dieser Vereinbarungen sind möglich und werden online veröffentlicht. Bitte beachten Sie auch Impressum und Datenschutz-Hinweise auf unseren Webseiten.

Stand: 02.01.24

Kontakt: Markus Moriggl, info@neuemedienpartner.de

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